Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwaltskanzlei Güler
(nachfolgend: „Rechtsanwalt“).
Der Rechtsanwalt bearbeitet die von ihm übernommenen Mandate zu folgenden Bedingungen:
I. Geltungsbereich
Diese Mandatsbedingungen haben für alle es Rechtsanwalt Gültigkeit, insbesondere für die Geschäftsbesorgung, die Prozessführung sowie die Erteilung von Rat oder Auskünften.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbe-ziehungen mit dem Mandanten, soweit der Mandant Unternehmer ist.
Abweichungen von den Mandatsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Nutzungsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung stimmen wir ausdrücklich schriftlich zu.
II. Zustandekommen des Mandatsvertrags
Durch Anklicken der Bevollmächtigung und der Mandatsbedingungen sowie durch Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzbedingungen und die Bestätigung der Beauftragung durch Klicken der Schaltfläche “Zahlungspflichtig mandatieren” unterbreiten Sie dem Rechtsanwalt ein verbindliches Angebot.
Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine gesonderte ausdrückliche Erklärung von den Rechtsanwalt. Vor Abgabe Ihres Angebots zum Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen eingegebenen Daten einzusehen und zu korrigieren.
Der Rechtsanwalt schickt Ihnen daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher Ihre Angaben nochmals aufgeführt werden, und die Sie ausdrucken können. Diese automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass Ihr Angebot beim Rechtsanwalt eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch Annahme des Antrags durch den Rechtsanwalt zustande.
Der Rechtsanwalt nimmt Ihr Angebot auf Abschluss eines Mandatsvertrags durch Aufnahme unserer Tätigkeit oder gesonderte Bestätigung der Mandatsübernahme an. Der Rechtsanwalt schickt Ihnen daraufhin eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Diese E-Mail enthält den Vertragstext in ausdruckbarer Form. Der Vertragstext wird durch uns nicht gespeichert.
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
III. Gegenstand der Rechtsberatung und -vertretung
Die Rechtsberatung und -vertretung des Rechtsanwalts bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet. Sofern die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht berührt, weist der Rechtsanwalt hierauf rechtzeitig hin. Steuerliche Auswirkung zivilrechtlicher Gestaltungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu prüfen.
Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind rechtzeitig mit der Mandantschaft abzustimmen.
Ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
IV. Pflichten des Rechtsanwalts
1. Rechtliche Prüfung
Der Rechtsanwalt ist zur sorgfältigen Mandatsführung verpflichtet. Er unterrichtet den Mandanten angemessen im jeweils beauftragten Umfang über das Ergebnis seiner Bearbeitung.
2. Verschwiegenheit
Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm im Rahmen des Mandats durch den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Über das Bestehen eines Mandats und Informationen im Zusammenhang mit dem Mandat darf sich der Rechtsanwalt gegenüber Dritten, insbesondere Behörden, nur äußern, wenn der Mandant ihn zuvor von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
3. Verwahrung von Geldern
Für den Mandanten eingehende Gelder wird der Rechtsanwalt treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziff. 7 dieser Bedingungen – unverzüglich auf schriftliche Anforderung des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen.
4. Datenschutz
Der Rechtsanwalt wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.
V. Obliegenheiten des Mandanten
Zwecks Gewährleistung einer sachgerechten und erfolgreichen Mandatsbearbeitung treffen den Mandanten folgende Obliegenheiten:
1. Informationserteilung
Der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Mandatsauftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihnen sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.
Der Mandant informiert den Rechtsanwalt umgehend über Änderungen seiner Anschrift, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail-Adresse etc. und ferner über längerfristige Ortsabwesenheit oder sonstige Umstände, die seine vorübergehende Unerreichbarkeit begründen.
2. Sorgfältige Prüfung von Schreiben der Rechtsanwälte
Der Mandant wird die ihm von der Kanzlei übermittelten Schreiben und Schriftsätze des Rechtsanwalts, die ihm vorab als Entwurf übersandt worden sind, umgehend sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind. Er wird den Rechtsanwalt sodann umgehend darüber informieren, ob die Schreiben und Schriftsätze in der ihm vorgelegten Fassung an Dritte übersandt werden können.
Arbeitsergebnisse des Rechtsanwalts dürfen nur mit seiner schriftlichen Einwilligung weitergegeben werden, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
3. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
Unterlässt der Mandant die ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Rechtsanwalt angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Rechtsanwalt berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Rechtsanwalt den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt davon sein Anspruch auf Ersatz der durch den Verzug des Mandanten oder die von ihm unterlassene Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Rechtsanwalt von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
VI. Haftung
der Rechtsanwalt haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Pflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertrauen dürfen (so g. Kardinalpflichten).
Die Haftung aus dem Mandatsvertrag im Falle eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens ist auf EUR 250.000,00 beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
VII. Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann das Vertragsverhältnis von dem Mandanten jederzeit gekündigt werden.
Das Kündigungsrecht steht auch dem Rechtsanwalt zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.
Noch nicht abgerechnete Leistungen werden nach Erhalt der Kündigungserklärung unverzüglich abgerechnet und sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig, sofern dort nichts anderes vermerkt ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
VIII. Rechtsschutzversicherung
Soweit der Rechtsanwalt auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird dieser von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.
IX. Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten
Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die ihm anvertrauten Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.
Wegen aller Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten wird auf die Hinweise zur Datenverarbeitung/Datenschutzerklärung verwiesen.
X. Unterrichtung des Mandanten per Telefax
Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen über diesen Faxanschluss mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.
XI. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail
Soweit der Mandant dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der Rechtsanwalt ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Im Übrigen gilt VII. dieser Bedingungen entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Rechtsanwalt mit.
XII. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung
Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung des Rechtsanwalts angemessene Vorschüsse und spätestens nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung des Rechtsanwalts zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung des Rechtsanwalts an diesen ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, eingehende Zahlungen auf offene Honorarforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen.
Der Mandant erklärt seine Einverständnis, dass Honorarrechnungen nur als pdf-Anhang per E-Mail an ihn verschickt werden. Er verzichtet insoweit auf das Schriftform- und Unterschriftserfordernis des § 10 Abs. 1 RVG. Der Rechtsanwalt stellt sicher, dass er jede einzelne Honorarrechnung vor Versand geprüft und freigegeben hat und er archiviert die Rechnungen in elektronischen Handakte des Mandanten. Auf Wunsch übermitteln der Rechtsanwalt dem Mandanten eine von ihm unterzeichnete Honorarrechnung in Papierform.
XIII. Aktenaufbewahrung und Vernichtung
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei des Rechtsanwalts vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 Satz 2 BRAO.
XIV. Geltung dieser Vereinbarung für künftige Mandate
Die vorstehenden Mandatsbedingungen gelten auch für künftige Mandate, soweit nichts Entgegenstehendes schriftlich vereinbart wird.
XV. Schlussbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.