Häufige Fragen zur Löschung von Bewertungen

 

Was geschieht, falls eine Rezension erst mal nicht entfernt wird?

Sollte eine Bewertung zunächst nicht gelöscht werden, kontaktieren wir Sie. Möglichkeit eins sieht das juristische Handeln gegen Google vor. Bleibt die Abmahnung wirkungslos, folgt eine Klage oder einstweilige Verfügung. Kostspieliger und aufwendiger ist Option zwei: das Vorgehen gegen den Bewertenden. Möglichkeit drei ist die friedlichste von allen, da Sie den Streit außergerichtlich beilegen. Sinnvoll ist dies, wenn die anfechtbare Bewertung zwar theoretisch rechtlich gelöscht werden könnte, für Ihr Business jedoch gar nicht schädlich ist.

Finanziert meine Rechtsschutzversicherung das Entfernen negativer Bewertungen?

Ja, viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für das Löschen rufschädigender Bewertungen. Der Umfang der finanziellen Unterstützung hängt von Ihrer Versicherung, dem gewählten Tarif und den konkreten Konditionen ab. So spielt beispielsweise die Selbstbeteiligung eine wichtige Rolle. Deren Höhe entscheidet darüber, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten zum Entfernen negativer Bewertungen im Internet vollständig oder teilweise übernimmt. Werfen Sie einfach einen Blick in Ihre Versicherungspolice.

Wie stehen meine Erfolgschancen?

Der wichtigste Aspekt zielt auf die Rechtmäßigkeit der Beanstandung ab. Möglich ist, dass es sich um eine sachliche und den Tatsachen entsprechende Bewertung handelt. Diese ist für Ihren geschäftlichen Erfolg zwar nicht zuträglich, lässt Ihre Erfolgsaussichten realistisch betrachtet aber nicht sehr hoch erscheinen. Beanstanden Sie die negative Bewertung jedoch zu Recht, stehen Ihre Erfolgschancen sehr gut. Bei uns beträgt die Erfolgsquote deutlich über 80 Prozent.

Wie ist der Ablauf und wie lange dauert es bis zur offiziellen Entfernung der beanstandeten Bewertung?

Der Ablauf umfasst bei uns grob drei Schritte. Nach der Übermittlung der Rezension Ihrerseits nehmen wir eine anwaltliche Ersteinschätzung vor – selbstverständlich kostenlos. Nehmen Sie unser Festpreisangebot an, leiten wir alles Nötige in die Wege. Abhängig von Anzahl und Inhalt der zu löschenden Rezensionen, kann die Bearbeitungsdauer zwischen 1 und 2 Wochen liegen. Über einen Link haben Sie den aktuellen Bearbeitungsstand aber jederzeit im Blick.

Welche Arten negativer Rezensionen kann ich löschen lassen?

Leider lässt sich nicht jede Bewertung löschen, die Sie als Angriff auf Sie selbst oder Ihr Unternehmen wahrnehmen. Dennoch ist das Spektrum an Gründen zum Entfernen von Beiträgen recht umfangreich. Verstößt die Bewertung gegen die Richtlinien von Google oder enthält sie Beleidigungen, stehen Ihre Erfolgschancen sehr gut. Auch nachweislich unwahre Behauptungen über Ihr Business sowie strafbare Kritik sind anfechtenswert.

Warum sollte ich lieber auf anwaltliche Unterstützung zurückgreifen?

Wer eine Bewertung löschen lassen möchte, denkt oftmals zuerst an die direkte Kontaktaufnahme mit Google. Das Unternehmen erhält jedoch Tag für Tag tausende neue Anfragen dieser Art. Dadurch ist dieser Weg des In-Kontakt-Tretens eher schwierig. Unsere reichhaltige Erfahrung mit dem Entfernen negativer Bewertungen macht uns ebenso zu Ihrem zuverlässigen Ansprechpartner wie die juristische Unterstützung, die bei unserem Service inklusive ist.

Kann ich auf allen Bewertungsportalen das Löschen negativer Bewertungen beantragen?

Ja. Grundsätzlich können Sie mit Ihrem Anliegen auf uns zukommen, wenn Sie mit einer Rezension auf einem Portal nicht zufrieden sind. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular an. Dort sind die gängigen Portale gelistet. Geht es um ein nicht aufgelistetes Portal, klicken Sie sich einfach für die Option „Anderes Bewertungsportal“ und wir widmen uns Ihrem individuellen Anliegen.